Drohnenregeln

Remote ID in der Europäischen Union

Zuletzt geprüft: 2026-10-15

Was ist Remote ID? So funktioniert die Technik: die Standards, der Inhalt der Ausstrahlung und Bluetooth vs. WLAN (Englisch).

In der Europäischen Union heißt Remote ID offiziell Direct Remote Identification (DRI). Die gleichen Regeln gelten in jedem EASA-Mitgliedstaat — den 27 EU-Ländern sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz — auf Grundlage der Verordnungen (EU) 2019/945 und 2019/947. Nationale Besonderheiten für Frankreich, die Schweiz und Norwegen haben eigene Seiten.

Was die Klassen bedeuten

Drohnen für den EU-Markt tragen eine Klassenkennzeichnung von C0 bis C6, auf der Drohne und auf der Verpackung. Sie zeigt, dass die Drohne die EU-Produktanforderungen dieser Klasse erfüllt: vor allem eine maximale Startmasse (MTOM, inklusive Nutzlast) und eine Reihe von Sicherheitsfunktionen.

Klasse Max. Startmasse Wichtigste Anforderungen Kategorie
C0 unter 250 g Höchstgeschwindigkeit 19 m/s, Höhe auf 120 m begrenzt offen, A1
C1 unter 900 g Höchstgeschwindigkeit 19 m/s, Höhenbegrenzung, Direct Remote ID, Geo-Sensibilisierung offen, A1
C2 unter 4 kg Höhenbegrenzung, Langsamflugmodus mit max. 3 m/s, Direct Remote ID, Geo-Sensibilisierung offen, A2 oder A3
C3 unter 25 kg, kleiner als 3 m Höhenbegrenzung, Direct Remote ID, Geo-Sensibilisierung offen, A3
C4 unter 25 kg keine automatischen Flugmodi außer Stabilisierung, kein Remote ID — vor allem Flugmodelle offen, A3
C5 unter 25 kg, kleiner als 3 m wie C3, dazu Langsamflugmodus mit max. 5 m/s und Flugabbruch speziell, STS-01
C6 unter 25 kg, kleiner als 3 m Höchstgeschwindigkeit 50 m/s, programmierbare Flugroute, Begrenzung des Flugbereichs, Flugabbruch, Direct Remote ID, Geo-Sensibilisierung speziell, STS-02

Eine C1-Drohne darf auch mehr als 900 g wiegen, wenn bei einem Zusammenstoß mit dem Kopf eines Menschen weniger als 80 J übertragen werden. Drohnen ohne Klassenkennzeichnung — vor 2024 verkauft oder selbst gebaut — dürfen weiterhin in der offenen Kategorie fliegen: unter 250 g in A1, bis 25 kg in A3.

Welche Drohnen müssen senden?

In der EU entscheidet nicht wie in den USA ein festes Gewicht, sondern die Klassenkennzeichnung der Drohne:

Situation Direct Remote ID
Drohnen mit Klasse C1, C2, C3, C5 oder C6 Vom Hersteller eingebaut, muss eingeschaltet sein
Klasse C0 (unter 250 g) und C4 Nicht erforderlich
Jede Drohne in der Kategorie „speziell“ Erforderlich
Drohnen ohne Klassenkennzeichnung („Bestandsdrohnen“) in der Kategorie „offen“ Nicht erforderlich

Seit dem 1. Januar 2024 gelten diese Anforderungen vollständig. Weil die Regel der Klassenkennzeichnung folgt, tragen manche Drohnen unter 250 g ein C1-Label und senden ebenfalls Remote ID — während eine ältere Drohne ohne Kennzeichnung womöglich gar nichts sendet.

Flugmodelle gelten im EU-Recht als Drohnen, daher gilt dieselbe Tabelle — in der Praxis senden aber nur wenige. C4 ist die Klassenkennzeichnung für Flugmodelle, und sie verlangt kein Remote ID; selbstgebaute Modelle und Modelle ohne Klassenkennzeichnung in der offenen Kategorie brauchen es ebenfalls nicht. Der meiste Modellflug findet in Vereinen und Verbänden mit einer Genehmigung nach Artikel 16 der nationalen Luftfahrtbehörde statt, die eigene Bedingungen festlegt. Flugmodelle auf Vereinsgeländen sind daher in der Regel von Remote ID ausgenommen.

Sie bauen Drohnen für den EU-Markt? Für eine Klassenkennzeichnung C1, C2, C3, C5 oder C6 muss eine benannte Stelle die Drohne prüfen, Direct Remote ID eingeschlossen. Unser Direct-Remote-ID-Modul db151pcb hat bereits eine EU-Baumusterprüfbescheinigung (ATN-CER-21550-0283-2025). Es arbeitet eigenständig, sodass die Integration schneller geht, und die benannte Stelle ALTER Technology kann seine Konformitätsunterlagen wiederverwenden und gewährt einen Rabatt — siehe so funktioniert es auf bluemark.io.

Was enthält die Aussendung?

Jede EU-DRI-Aussendung enthält:

Es ist eine Einweg-Funkaussendung über Bluetooth oder WLAN — kein Internet, keine zentrale Datenbank. Jeder in der Nähe mit einem geeigneten Empfänger kann sie lesen.

Die Betreibernummer

Alle EASA-Staaten vergeben die Nummer im selben Format, XXXxxxxxxxxxxxxx-xyz:

Da sich Betreiber in ihrem Wohnsitzland registrieren, zeigt der Ländercode in einer Aussendung, wo der Betreiber registriert ist, nicht wo die Drohne fliegt.

U-Space: Netzwerk-Identifizierung obendrauf

U-Space ist das Verkehrsmanagementsystem der EU für Drohnen, festgelegt in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/664 und anwendbar seit dem 26. Januar 2023. Die Mitgliedstaaten können Teile ihres Luftraums als U-Space-Luftraum ausweisen, meist über Städten oder belebten Gebieten. Dort muss jeder Drohnenflug einen zertifizierten U-Space-Diensteanbieter (USSP) nutzen, der vier Pflichtdienste anbietet:

Die Netzwerk-Identifizierung kommt zusätzlich zur Direct Remote ID, nicht an ihrer Stelle: Eine sendepflichtige Drohne sendet auch im U-Space weiter, und DroneScout sieht diese Aussendung wie überall sonst. Die Netzwerkdaten selbst gehen an den USSP und können von keiner App in der Nähe empfangen werden — siehe FAQ. Bisher sind nur sehr wenige U-Space-Lufträume ausgewiesen, die meisten Drohnenflüge in der EU finden also noch außerhalb statt.

Pilotenzeugnisse

Neben den Regeln für die Drohne legt die EU auch Regeln für die Person fest, die sie fliegt. Das Mindestalter ist 16 (manche Länder erlauben jüngere Piloten). Die Zeugnisse stellt die nationale Luftfahrtbehörde aus, und sie gelten in allen EASA-Staaten. Es gibt drei Nachweise — A1/A3, A2 und STS —, und ihre Namen passen nicht eins zu eins zu den Klassenkennzeichnungen. Was Sie brauchen, hängt von der Klasse der Drohne ab und davon, wo Sie fliegen:

Klassenkennzeichnung Kategorie und Unterkategorie Was der Pilot braucht
C0, oder unter 250 g ohne Kennzeichnung offen, A1 Keine Schulung; Herstelleranleitung lesen
C1 offen, A1 — kein Überfliegen unbeteiligter Personen A1/A3
C2 offen, A2 — bis 30 m an unbeteiligte Personen heran, 5 m im Langsamflugmodus A2
C2 offen, A3 — weit weg von Menschen A1/A3
C3, C4, oder bis 25 kg ohne Kennzeichnung offen, A3 — weit weg von Menschen A1/A3
C5 speziell, Standardszenario STS-01 STS-Zeugnis + praktische Ausbildung für STS-01
C6 speziell, Standardszenario STS-02 STS-Zeugnis + praktische Ausbildung für STS-02
Jede andere Drohne oder jeder andere Flug in der speziellen Kategorie Betriebsgenehmigung Legt die Behörde in der Genehmigung fest

C5- und C6-Drohnen gehören zur speziellen Kategorie, daher reicht das Pilotenzeugnis allein nicht: Der Betreiber muss vor dem Flug außerdem eine Erklärung bei der nationalen Luftfahrtbehörde abgeben. STS-01 (C5) ist ein Flug in Sichtweite (VLOS) bis 120 m über einem kontrollierten Bodenbereich, auch in besiedelten Gebieten. STS-02 (C6) ist ein Flug außerhalb der Sichtweite (BVLOS) bis 120 m über einem kontrollierten Bodenbereich in dünn besiedelten Gebieten, bis 1 km vom Piloten entfernt oder 2 km mit Luftraumbeobachtern. Flüge, die in kein Standardszenario passen — eine schwerere Drohne oder eine ohne C5- oder C6-Kennzeichnung —, brauchen eine Betriebsgenehmigung der Behörde, auf Grundlage einer Risikobewertung (SORA) oder einer vordefinierten Risikobewertung (PDRA). Die Behörde legt dann auch fest, welche Ausbildung der Pilot braucht.

Eine Remote-ID-Aussendung zeigt die Betreibernummer, nicht das Zeugnis des Piloten.

So sehen Sie es

DroneScout empfängt DRI-Aussendungen auf Android und iPhone und zeigt jede Drohne live auf der Karte, mit den oben genannten Daten. Die App implementiert die europäische Norm ASD-STAN EN 4709-002 und die US-Norm ASTM F3411 über alle vier Übertragungswege (Bluetooth Legacy, Bluetooth Long Range S8, WLAN Beacon und WLAN NaN). Telefone unterscheiden sich darin, was sie davon empfangen können — in den häufigen Fragen steht, warum ein iPhone weniger Drohnen sieht und wie DroneScout Bridge das löst.

Offizielle Quellen